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Görlitz-Aktuell:
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Erbrecht - Infos - Anregung - Hinweise -> 003 Erbrecht Beispiel |
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Ein Ehemann stirbt. Er hinterläßt seine Frau und seine zwei Söhne. Eine Tochter lebt nicht mehr, wohl aber deren Ehemann und ihre zwei Kinder. |
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Die Ehefrau erbt zur Hälfte und erhält den " Voraus ". Da der Erblasser drei Kinder hat, entfällt von der zweiten Hälfte der Erbschaft auf jedes Kind 1/3. Die beiden Söhne erben deshalb je 1/6. An die Stelle der verstorbenen Tochter treten deren zwei Töchter. Diese Großkinder erben also je 1/12. Die beiden Kinder des Sohnes sind an der Erbschaft nicht beteiligt, weil ihr Vater noch lebt. Der Schwiegersohn und die Schwiegertochter erben nichts, weil sie nicht blutsverwandt sind. |
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Gesetzliche Erbfolge nach ZGB bei Eintreten des gleichen Erbfalls zwischen dem 01.01.1976 und dem 03.10.1990. |
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Die Ehefrau erbt 1/4 und alle Haushaltsgegenstände ( " großer Voraus " ). Da der Erblasser drei Kinder hat, enfällt von dem übrigen Teil der Erbschaft auf jedes Kind 1/3. Die beiden Söhne erben deshalb je 1/4. An die Stelle der verstorbenen Tochter treten deren zwei Töchter. Diese Großkinder erben also je 1/8. Die beiden Kinder des Sohnes sind an der Erbschaft nicht beteiligt, weil ihr Vater noch lebt. Der Schwiegersohn und die Schwiegertochter erben nichts, weil sie nicht blutsverwandt sind. |
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Bei einem Erbfall zwischen dem 01.04.1966 und dem 31.12.1975 wäre die Erbfolge ebenso, jedoch ohne " Voraus ". |
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004 Erbrecht Beispiel |
002 Erbrecht Beispiel |
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