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Das neue Reiserecht

Da freut man sich das ganze Jahr über den Urlaub - und dann nichts als Ärger: Der Flieger startet zu spät oder gar nicht, das Hotelzimmer ist ein Spielplatz für Kakerlaken, der versprochene Swimmingpool vorübergehend außer Betrieb. Ab sofort gilt: Behalten Sie die Nerven !

Denn neue Urteile stärken die Rechte der Urlauber

Wann muss man besonders vorsichtig sein ?

Wann bekommt man sein Geld zurück ?



Urteile zum Urlaubsrecht

001-Urteile-Urlaubsrecht
Steine statt Strand

002-Urteile-Urlaubsrecht
Lärm am Urlaubsort

003-Urteile-Urlaubsrecht
Ungeziefer im Apartment

004-Urteile-Urlaubsrecht
Meerblick

005-Urteile-Urlaubsrecht
Falsche Zimmer

006-Urteile-Urlaubsrecht
Nebensaison

007-Urteile-Urlaubsrecht
Animation

008-Urteile-Urlaubsrecht
Klimaanlage defekt

009-Urteile-Urlaubsrecht
Rückflug

010-Urteile-Urlaubsrecht
Mängelliste

011-Urteile-Urlaubsrecht
Ausweis vegessen: keine Strafe !

012-Urteile-Urlaubsrecht
Diebstahl aus dem Zimmersafe: kein voller Ersatz !

013-Urteile-Urlaubsrecht
Gepäckverlust: Die Fluggesellschaft ist fein raus !

014-Urteile-Urlaubsrecht
Vorverlegung der Reise: Sonderkündigung !

015-Urteile-Urlaubsrecht
Einreisebestimmungen verschwiegen: Geld zurück !

016-Urteile-Urlaubsrecht
Inakzeptable Ersatzunterkunft: fristlos kündigen !


Was Ihnen Zusteht
Wenn der Flieger sich verspätet, Wenn der Flug abgesagt wird, Wenn der Flieger überbucht ist, Direkt beschweren .


Eine Woche lang Urlaub vom Alltag auf Mallorca ! Darauf hatte sich Familie Becker schon seit langem gefreut. Aber als sie am Schalter der Billig-Fluglinie ankamen, gab es bei den Eltern und den beiden Kindern lange Gesichter. Zu wenig Passagiere hatten gebucht, der Flug fiel aus. " Morgen früh können Sie aber gerne die nächste Maschine nehmen ", bot ihnen der freundliche Mitarbeiter am Schalter an. Bislang mussten sich Uhrlauber mit solchen Ausweichangeboten der Reiseveranstalter abfinden. Aber in diesem Sommer greift zu ersten Mal ein Gesetz, das von der EU-Kommission beschlossen wurde und Flugpassagiere besser schützt. Die Airlines müssen ihren Fluggästen bei Verspätungen, Überbuchungen und Stornierungen mehr Service bieten, sie im Einzelfall sogar mit bis zu 600,- € entschädigen. Diese Neuregelung gilt für alle Linienflüge und Charterflüge innerhalb der Europäischen Union, inklusive Norwegen und Schweiz, und für alle Flüge europäischer Fluglinien außerhalb der EU zu einem Ziel innerhalb der EU. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich um die Lufthansa oder einen Billigflieger, wie z.Bsp. Ryanair, handelt und wie teuer das Ticket war. Wichtig: Eine Entschädigung gibt es allerdings nur bei pünktlichem Erscheinen am Check-in-Schalter.

Das steht Ihnen nach dem neuen Reiserecht zu:


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