Das neue Reiserecht
Da freut man sich das ganze Jahr über den Urlaub - und dann nichts als Ärger: Der Flieger startet zu spät oder gar nicht, das Hotelzimmer ist ein Spielplatz für Kakerlaken, der versprochene Swimmingpool vorübergehend außer Betrieb. Ab sofort gilt: Behalten Sie die Nerven !
Denn neue Urteile stärken die Rechte der Urlauber |
Eine Woche lang Urlaub vom Alltag auf Mallorca ! Darauf hatte sich Familie Becker schon seit langem gefreut. Aber als sie am Schalter der Billig-Fluglinie ankamen, gab es bei den Eltern und den beiden Kindern lange Gesichter. Zu wenig Passagiere hatten gebucht, der Flug fiel aus. " Morgen früh können Sie aber gerne die nächste Maschine nehmen ", bot ihnen der freundliche Mitarbeiter am Schalter an. Bislang mussten sich Uhrlauber mit solchen Ausweichangeboten der Reiseveranstalter abfinden. Aber in diesem Sommer greift zu ersten Mal ein Gesetz, das von der EU-Kommission beschlossen wurde und Flugpassagiere besser schützt. Die Airlines müssen ihren Fluggästen bei Verspätungen, Überbuchungen und Stornierungen mehr Service bieten, sie im Einzelfall sogar mit bis zu 600,- € entschädigen. Diese Neuregelung gilt für alle Linienflüge und Charterflüge innerhalb der Europäischen Union, inklusive Norwegen und Schweiz, und für alle Flüge europäischer Fluglinien außerhalb der EU zu einem Ziel innerhalb der EU. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich um die Lufthansa oder einen Billigflieger, wie z.Bsp. Ryanair, handelt und wie teuer das Ticket war. Wichtig: Eine Entschädigung gibt es allerdings nur bei pünktlichem Erscheinen am Check-in-Schalter.
Das steht Ihnen nach dem neuen Reiserecht zu: |