StartseiteNach dem Erbfall

§

Görlitz-Aktuell:


World Wide Web http://jensreuschel.de


Nach dem Erbfall ->
008 Nach Erbfall

Ein leidiger Punkt: die Kosten

Was kostet es, wenn Sie die Dienste des Amtsgerichts oder eines Notars in Anspruch nehmen ? Die Gebühren berechnen sich nach dem Wert des Nachlasses. Dabei werden die Schulden von den aktiven Vermögenswerten abgezogen.

Gehen wir von einem praktischen Beispiel aus:



Dieser Nachlaßwert führt für die einzelnen Amtshandlungen zu folgenden Gebühren:



Hinzukommen können noch Schreibauslagen und sonstige Auslagen, die aber regelmäßig nur einen geringen Betrag ausmachen. Bei einem Notar ist schließlich die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Die Kosten mögen ihnen hoch erscheinen. Aber bedenken Sie bitte: Klarheit und Sicherheit sind damit nicht zu hoch bezahlt.

In den neuen Bundesländern gilt aufgrund des Einigungsvertrages generell eine Ermäßigung der nach der Kostenordnung zu berechnenden Gebühren um 20 von 100. Ab 01.07.1996 betrug die Ermäßigung 10 von 100.


© Copyright 2000-2018 by www.jensreuschel.de


009 Nach Erbfall
007 Nach Erbfall
Sitemap