017. Ich habe versucht, einen Kinogutschein einzulösen. Jetzt soll der nicht mehr gültig sein. Wie lange muss er gelten ?
Für Gutscheine gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 Jahren. So entschied das OLG Hamburg im Falle eines Kinogutscheines ( AZ 10 U 11/00 ). Betroffene Kunden könnten daher auch ältere Gutscheine zur Einlösung vorlegen, so die Verbraucherschützer. |