002. Darf man Kleidung auch nach einer Änderung noch reklamieren ?
Sie schütteln den Kopf ? Irrtum ! Wer z.Bsp. eine neue Anzughose kürzen lässt und erst danach einen Fehler bemerkt, den er vorher nicht gesehen hat, kann er auch dann noch vom Kaufvertrag zurücktreten.
( AG Grevenbroich: 9 C 102/00 )
Schadenersatz muss er nicht leisten. |