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002 Urteile Dienstleistung

002. Darf man Kleidung auch nach einer Änderung noch reklamieren ?

Sie schütteln den Kopf ? Irrtum ! Wer z.Bsp. eine neue Anzughose kürzen lässt und erst danach einen Fehler bemerkt, den er vorher nicht gesehen hat, kann er auch dann noch vom Kaufvertrag zurücktreten.

( AG Grevenbroich: 9 C 102/00 )

Schadenersatz muss er nicht leisten.


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