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004 Urteile Dienstleistung

004. Darf man während der Garantiezeit ein Gerät selbst reparieren ?

Für die meisten Verbraucher überraschend: Ja man darf. Händler drohen zwar damit, dass die Garantie erlischt, wenn man ein neues Gerät auch nur öffnet. Das sehen Richter aber anders: Wenn z.Bsp. bei einem Computer eine Störung auftritt, darf der Kunde nach der Ursache forschen. Der Garantieanspruch verfällt deshalb nicht.

( OLG Hamm 13 U 196/99 )


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