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003 Urteile Familie allgemein

003. Der Gentest nützt dem Vater gar nichts

Ein Mann ist nicht berechtigt, mit einem Gentest seine Vaterschaft zu beweisen, wenn die Mutter seines Kindes mit einem anderen verheiratet ist - und der die Vaterschaft bereits anerkannt hat. In diesem Fall hat der leibliche Vater alle Rechte aber auch Pflichten gegenüber seinem Kind verloren.

( OLG Köln: 14 UF 119/01 )


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