003. Der Gentest nützt dem Vater gar nichts
Ein Mann ist nicht berechtigt, mit einem Gentest seine Vaterschaft zu beweisen, wenn die Mutter seines Kindes mit einem anderen verheiratet ist - und der die Vaterschaft bereits anerkannt hat. In diesem Fall hat der leibliche Vater alle Rechte aber auch Pflichten gegenüber seinem Kind verloren.
( OLG Köln: 14 UF 119/01 ) |