013. Lebensversicherung zählt nicht zum Erbe
Auch wenn man ein anderslautendes Testament schreibt - die Lebensversicherung bekommt, wer als Bezugsberechtigter im Vertrag eingetragen ist. Wenn man das nicht mehr will, muss man es der Versicherung schriftlich mitteilen.
( OLG Koblens: 11 U 28/97 ) |