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018 Urteile Familie allgemein

018. Ein Job mindert nicht den Unterhaltsanspruch

Eine geschiedene Frau mit Kleinkindern muss keinen Job annehmen. Arbeitet sie trotzdem, wird ihr Gehalt nur zu einem geringen Teil auf den Unterhalt ihres Ex-Mannes angerechnet.

( OLG Köln: 14 WF 107/01 )


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