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Urteile Familie allgemein -> 018 Urteile Familie allgemein
018. Ein Job mindert nicht den Unterhaltsanspruch Eine geschiedene Frau mit Kleinkindern muss keinen Job annehmen. Arbeitet sie trotzdem, wird ihr Gehalt nur zu einem geringen Teil auf den Unterhalt ihres Ex-Mannes angerechnet.( OLG Köln: 14 WF 107/01 )
Letzte Änderung am Montag, 22. Oktober 2018 um 00:01:10 Uhr.