021. Wer zu spät kommt, büßt die Erbschaft ein
Wer erst 9 Jahre, nachdem er vom Tod eines Angehörigen erfahren hat, seinen Pflichtteil am Erbe einfordert, geht leer aus. Der Anspruch ist nach drei Jahren ab Kenntnis des Todes verjährt.
( OLG Koblenz: 1 U 1557/98 ) |