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021 Urteile Familie allgemein

021. Wer zu spät kommt, büßt die Erbschaft ein

Wer erst 9 Jahre, nachdem er vom Tod eines Angehörigen erfahren hat, seinen Pflichtteil am Erbe einfordert, geht leer aus. Der Anspruch ist nach drei Jahren ab Kenntnis des Todes verjährt.

( OLG Koblenz: 1 U 1557/98 )


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