022. Unterstützung für den studierenden Ex
Eine berufstätige Frau muss ihren Ex-Mann, der nach der Scheidung ein Studium beginnt, nicht unbegrenzt unterstützen. Besteht er zwei Mal die Vordiplomprüfung nicht, kann sie die Zahlungen einstellen.
( OLG Hamm: 2 UF 61/94 ) |