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022. Unterstützung für den studierenden Ex

Eine berufstätige Frau muss ihren Ex-Mann, der nach der Scheidung ein Studium beginnt, nicht unbegrenzt unterstützen. Besteht er zwei Mal die Vordiplomprüfung nicht, kann sie die Zahlungen einstellen.

( OLG Hamm: 2 UF 61/94 )


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