005. Vom Börsengewinn Unterhalt zahlen ?
Nein. Die Börsen-Gewinne, die ein Geschiedener erwirtschaftet, spielen für den Unterhalt an seine Ex keine Rolle. Denn " diese Geldquelle sprudelt so unsicher ", dass sie die Höhe des Unterhalts nicht beeinflussen darf.
( OLG Stuttgart: 17 WF 232/01 ) |