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005 Familienrecht Unterhalt

005. Vom Börsengewinn Unterhalt zahlen ?

Nein. Die Börsen-Gewinne, die ein Geschiedener erwirtschaftet, spielen für den Unterhalt an seine Ex keine Rolle. Denn " diese Geldquelle sprudelt so unsicher ", dass sie die Höhe des Unterhalts nicht beeinflussen darf.

( OLG Stuttgart: 17 WF 232/01 )


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