004. Spielstraßen - ständig auf die Kinder achten ?
Eltern müssen ihre kleinen Kinder in " Spielstraßen " nicht ständig überwachen. Denn spielende Kinder haben in diesen " beruhigten Zonen " absoluten Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. Eine Fußgängerin, die dort von einem radelnden Siebenjährigen angefahren wird, hat deshalb auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
( OLG Hamm: 9 U 226/99 ) |