002. Haftet die Mutter für ihre Unaufmerksamkeit ?
Eine Mutter, die auf dem Küchentisch ein Messer liegen lässt und aus dem Raum geht, obwohl direkt neben dem Tisch ihr 5 - jähriger Sohn mit einem anderen Kind spielt, verletzt ihre Aufsichtspflicht und haftet für eventuelle Verletzungen.
( OLG Hamm: 6 U 92/98 ) |