018. Darf man die Arbeit einfach verweigern ?
Chefs aufgepasst: Das ist erlaubt ! Nähmlich, wenn die Aufgabe nicht dem normalen Tätigkeitsfeld entspricht. Zum Beispiel: Der Abteilungsleiter einer Bank soll alte Akten bearbeiten. Der Mann verlangt aber eine angemessene Beschäftigung. Als die abgelehnt wird, erscheint er nicht zur Arbeit - zu Recht.
( LAG Berlin: 2 Sa 53/98 ) |