020. Krankmeldung zu spät abgegeben
Abweichend vom Gesetz, das eine Drei - Tage - Frist vorsieht, kann in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen vorgeschrieben sein, dass ein Attest schon für einen einzigen Krankheitstag abgegeben werden muss. Angestellte, die das versäumen, kann das Gehalt anteilig gekürzt werden. Wird das Attest nachgereicht, muß der Chef aber das zurückgehaltene Geld auszahlen.
( BArbG: 5 AZR 726/96 ) |