021. Abmahnung mit Verfallsdatum
" Wenn das so weiter geht, muß ich wohl öfter krank machen." Sagen sie diesen Satz nie in der Firma, denn dafür gibt es eine Abmahnung. Aber: Die muss spätestens nach drei Jahren wieder aus der Personalakte entfernt werden.
( ArbG Frankfurt/M.: 7 Ca 131/99 ) |