023. Teilzeit durch einstweilige Verfügung
Nach dem Erziehungsurlaub hat eine Frau Recht auf einen Teilzeitjob, wenn sie sonst ihr Kind nicht betreuen könnte und betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Sie kann diesen Anspruch sogar mit einer einstweiligen Verfügung gegen ihren Chef durchsetzen.
( ArbG Berlin: 31 Ga 24563/01 ) |