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Urteile - Geld / Job -> 029 Urteile Geld / Job
029. Lohnfortzahlung für werdende Mütter Darf eine schwangere Angestellte auf ärztliche Anordnung nicht mehr beschäftigt werden, muss ihr Gehalt über die bei Krankheit übliche Frist von 6 Wochen bezahlt werden. ( ArbG Frankfurt/M.: 6 Ca 4948/01 )
Letzte Änderung am Montag, 22. Oktober 2018 um 00:01:51 Uhr.