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029 Urteile Geld / Job

029. Lohnfortzahlung für werdende Mütter

Darf eine schwangere Angestellte auf ärztliche Anordnung nicht mehr beschäftigt werden, muss ihr Gehalt über die bei Krankheit übliche Frist von 6 Wochen bezahlt werden.

( ArbG Frankfurt/M.: 6 Ca 4948/01 )


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