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031 Urteile Geld / Job

031. Geld vom Finanzamt für das Arbeitszimmer

Auch im Erziehungsurlaub dürfen die Ausgaben für ein privates Arbeitszimmer als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings: Nach dem Erziehungsurlaub muss der Raum wieder beruflich genutzt werden.

( Niedersächsisches FG: 9 K 505/99 )


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