031. Geld vom Finanzamt für das Arbeitszimmer
Auch im Erziehungsurlaub dürfen die Ausgaben für ein privates Arbeitszimmer als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings: Nach dem Erziehungsurlaub muss der Raum wieder beruflich genutzt werden.
( Niedersächsisches FG: 9 K 505/99 ) |