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001 Urteile Nachbarschaftsrecht

001. Darf mein Nachbar Frösche in seinem Gartenteich halten ?

Ja, das darf er - selbst dann, wenn die Amphibien nachts ohrenbetäubend laut quacken. Die Störenfriede dürfen nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde umgesetzt werden. Der Eigentümer der Frösche muss den Antrag stellen.

( BVG: 6 B 133/96 )


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