001. Darf mein Nachbar Frösche in seinem Gartenteich halten ?
Ja, das darf er - selbst dann, wenn die Amphibien nachts ohrenbetäubend laut quacken. Die Störenfriede dürfen nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde umgesetzt werden. Der Eigentümer der Frösche muss den Antrag stellen.
( BVG: 6 B 133/96 ) |