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012 Urteile Nachbarschaftsrecht

012. Muss erhöhte Lärmbelästigung durch einen Dachbodenausbau hingenommen werden ?

Der Vermieter ließ den als Speicher genutzten Dachboden zu einer Wohnung ausbauen. Die Mieter darunter beschwerten sich deshalb über Lärmbelästigung durch Trittgeräusche. Der Vermieter wandte ein, in einem Altbau könne nicht derselbe Lärmschutzstandard verlangt werden wie in Neubauten.

Rechtstipp : Das ist richtig. Aber : Wenn, wie hier, nachträglich ausgebaut wird, muss der Eigentümer die zum Zeitpunkt des Umbaus geltenden Lärmschutz-DIN-Normen beachten. Man kann den Einbau einer den aktuellen Vorschriften entsprechenden Schalldämmung verlangen.

( BGH: VIII ZR 355/03 )


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