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013 Urteile Nachbarschaftsrecht

013. Sind Balkonpflanzen immer erlaubt ?

Wenn im Mietvertrag nichts anderes bestimmt ist, können weder der Vermieter noch Nachbarn reinreden, wie man seinen Balkon gestaltet. Allerdings hat die Blumenliebe Grenzen: Wenn Blätter oder Wasser auf den darunterliegenden Balkon rieseln, müssen die Pflanzen weg.

Rechtstipp : Wenn Sie immer wieder durch Güsse oder Blätter " von oben " belästigt werden: Wenden Sie sich an Ihren Vermieter, damit der Abhilfe schafft. Ihr Druckmittel, falls er nichts unternimmt: Miete um 5 Prozent kürzen.

( LG Berlin: 67 S 127/02 )


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