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016 Urteile Nachbarschaftsrecht

016. Kann man bei Schimmel in der Wohnung sofort ausziehen ?

Feuchte Wände haben fast immer gesundheitsgefährdenden Schimmel zur Folge. Deshalb muss man als Mieter nicht erst den konkreten Nachweis einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der Gesundheit antreten.

Rechtstipp : Sie können von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das heißt: Sie können sofort ausziehen.

( LG Lübeck: 6 S 161/00 )


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