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020. Schadensersatz bei glatter Treppe ?

Eine Mieterin stürzt auf einer regennassen Außentreppe. Je nach Schwere der Verletzung kann es bis zu 6000,- € Schmerzensgeld vom Vermieter geben.

Rechtstipp : Sie müssen aber klar machen, dass nicht erkennbar war, dass die Treppe rutschig ist. Anderenfalls haften Sie zu einem drittel selbst.

( LG Coburg: 12 O 784/00 )


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