020. Schadensersatz bei glatter Treppe ?
Eine Mieterin stürzt auf einer regennassen Außentreppe. Je nach Schwere der Verletzung kann es bis zu 6000,- € Schmerzensgeld vom Vermieter geben.
Rechtstipp : Sie müssen aber klar machen, dass nicht erkennbar war, dass die Treppe rutschig ist. Anderenfalls haften Sie zu einem drittel selbst.
( LG Coburg: 12 O 784/00 ) |