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010 Urteile Urlaubsrecht

010. Mängelliste

Wird von Reiseleitung und Urlauber ein Mängelprotokoll aufgesetzt und von beiden Seiten unterschrieben, sind die Mängel " amtlich festgestellt ". Sie brauchen keine weiteren Beweise wie Fotos oder Zeugen.

( AmG Neuwied: 4 C 1322/03 )


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