016. Inakzeptable Ersatzunterkunft: fristlos kündigen !
Wer wegen einer Überbelegung im gebuchten Hotel nicht unterkommen kann, muss die Unterbringung für einen Tag in einer Ersatzunterkunft nur dann akzeptieren, wenn ihm die Reiseleitung für den darauffolgenden Tag ein gleichwertiges Hotel verbindlich in Aussicht stellt. Gerade bei Kurzreisen ( eine Woche ) ist der Kunde sonst berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und abzureisen.
( LG München I: 15 S 12104/00 ) |