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004 Was Ihnen Zusteht

004. Direkt beschweren

Ganz wichtig ist in allen Fällen, sich sofort vor Ort am Flughafen oder bei der Reiseleitung zu beschweren. Die Ansprüche auf Verpflegung, Ersatz und Entschädigung wiederum können aber nur gegenüber der Fluggesellschaft selbst geltend gemacht werden.


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