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011 Urteile Verkehr

011. Auf Parkplätzen gilt nicht rechts vor links

Ganz gleich, ob auf einem Parkplatz Fahrspuren eingezeichnet sind - eine Vorfahrtsregel ergibt sich daraus nicht. Denn Parkplätze dienen grundsätzlich nicht dem fließenden Verkehr. Kommt es zu einem Unfall, bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen.

( OLG Koblenz: 12 U 1249/97 )


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