011. Auf Parkplätzen gilt nicht rechts vor links
Ganz gleich, ob auf einem Parkplatz Fahrspuren eingezeichnet sind - eine Vorfahrtsregel ergibt sich daraus nicht. Denn Parkplätze dienen grundsätzlich nicht dem fließenden Verkehr. Kommt es zu einem Unfall, bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen.
( OLG Koblenz: 12 U 1249/97 ) |