018. Bei einem Notfall kein Fahrverbot
Ein Vater, der von seiner verunglückten Tochter per Handy um Hilfe gerufen wird und sich angetrunken ans Steuer setzt, darf seinen Führerschein behalten. In einem solchen Notfall können die Gerichte von einem Fahrverbot absehen.
( LG Potzdam: 24 Qs 40/01 ) |