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001 Vorsorge Erbfall

Privatschriftliches Testament

Wenn Sie keinen Notar in Anspruch nehmen wollen, dann müssen Sie das Testament selbst mit der Hand schreiben und unterschreiben. Dies ist außerordentlich wichtig. Auch den Text müssen Sie von Anfang bis Ende selbst schreiben. Sie dürfen ihn nicht von jemand anderem schreiben lassen, und Sie dürfen ihn auch nicht mit der Schreibmaschine schreiben. Wenn Sie das nicht beachten, ist das Testament ungültig. Auch Ort und Datum sollten Sie handschriftlich angeben. Damit keine Verwechslungen möglich sind, sollten Sie mit Vornamen und Familiennamen unterschreiben. Ein Eigenhändiges Testament können Sie selbst aufbewahren oder einer Person Ihres Vertrauens übergeben. Sie können es aber auch gegen eine Gebühr bei einem Amtsgericht hinterlegen. Dort ist für sichere Aufbewahrung gesorgt. Es ist dann auch sichergestellt, daß das Testament nach dem Erbfall eröffnet wird und die Erben Nachricht bekommen.


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