StartseiteNach dem Erbfall

§

Görlitz-Aktuell:


World Wide Web http://jensreuschel.de


Nach dem Erbfall ->
001 Nach Erbfall

Ist ein Testament vorhanden ?

Falls ja, wo befindet es sich ? Wenn Sie als Angehöriger wissen, daß beim Amtsgericht ein Testament des Verstorbenen aufbewahrt wird, brauchen Sie dem Amtsgericht nur von dem Ableben Mitteilung zu machen, am besten durch Übersenden einer Sterbeurkunde. Häufig werden Testamente aber privat aufbewahrt. Zum Beispiel kann der Erblasser ein Testament in seiner Wohnung verwahrt oder es einem Angehörigen oder Freund übergeben haben. Auch diese Testamente müssen nach dem Tod des Erblassers in den Besitz des Amtsgerichts gelangen. Jeder, der ein Testament in Besitz hat, sei es, daß es ihm vom Erblasser übergeben worden war, sei es, daß er es im Nachlaß gefunden hat, muß es beim Amtsgericht abliefern. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz des Erblassers liegt. Wer Zugang zu der Wohnung des Erblassers hat, sollte also die vorgefundenen Papiere darauf durchsehen, ob sich ein Testament findet. Denken Sie daran: Es könnten auch mehrere Testamente vorhanden sein.


© Copyright 2000-2018 by www.jensreuschel.de


002 Nach Erbfall
Nach dem Erbfall
Sitemap