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004 Nach Erbfall

Haftung der Erben für Schulden

Erbe zu sein, bedeutet nicht nur, die Vermögenswerte des Verstorbenen zu übernehmen. Der Erbe haftet auch für die Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat. Was besonders wichtig ist: Der Erbe haftet nicht nur mit dem ererbten Vermögen für die Schulden, sondern auch mit seinem übrigen Vermögen. Wenn der Nachlaß überschuldet ist, kann das sehr bitter sein. Außerdem ist zu bedenken, daß den Erben noch weitere Verpflichtungen treffen: Er hat die Beerdigungskosten zu tragen, die recht hoch sein können, sowie die Kosten der Testamentseröffnung und der Erbscheinserteilung. Hinzu kommen können die Aufwendungen der Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen und Pflichtteilsrechten.

Nach dem Zivilgesetzbuch der DDR haftet der Erbe im Grundsatz für Nachverbindlichkeiten nur mit dem Nachlaß, jedoch kann es unter bestimmten Voraussetzungen auch zu einer unbeschränkten Haftung mit dem übrigen Vermögen des Erben kommen.


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