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001 Reklamationen

001. Sieben Monate nach dem Kauf ist mein DVD - Player kaputt. Der Händler will ihn nicht umtauschen. Darf er mir die Reparatur berechnen ?

Der Händler muss die Reparatur wegen Mangels der Kaufsache auf seine Kosten vornehmen. Sie können aber auch auf die Lieferung eines Funktionstüchtigen DVD - Player pochen, wenn der Mangel bereits bei Kaufvertragsabschluss vorgelegen hat. Davon wird grundsätzlich ausgegangen, solange noch keine sechs Monate seit dem Kauf verstrichen sind. In Ihrem Fall, also nach Ablauf der sechs Monate, müssen Sie den bereits beim Kauf vorhandenen Mangel nachweisen. Doch das gelingt nur mit einem technischen Gutachter.


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