004. Bei meinem neuen Auto fällt immer wieder die Zentralverriegelung aus. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Werkstatt den Fehler nicht findet ?
Sie können den Kaufvertrag rückgängig machen, da Sie nach den erfolglosen Nachbesserungsversuchen ein Rücktrittsrecht haben. Allerdings wird der Händler wohl nur nach einem Rechtsstreit den Kaufpreis wieder zurückzahlen. |