010. Statt Geld habe ich einen Einkaufsgutschein in Höhe des Kaufpreises bekommen. Hätte ich den überhaupt akzeptieren müssen ?
Da einmal geschlossene Verträge erfüllt werden müssen, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Umtausch einer mangelfrei gelieferten Ware gegen eine andere. Daher hätte der Verkäufer in Ihrem Fall die Sache gar nicht zurücknehmen müssen. Insofern ist der Einkaufsgutschein ein Entgegenkommen, dass Sie akzeptieren müssen. Dies gilt nicht, wenn die Kaufsache mangelhaft war. |