009. Ich habe mir ein Kostüm gekauft und vom Händler gleich kürzen lassen. Jetzt reißen die Nähte am Ärmel auf. Kann ich trotz der Änderung noch tauschen ?
Innerhalb der Gewährleistungsfrist haben Sie einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Wenn sich herausstellt, dass das Reißen der Nähte im Zusammenhang mit dem Kürzen des Kostüms steht, lag der Mangel zwar noch nicht bei Kaufvertragsabschluss vor. Dennoch haftet der Händler wegen Schlechterfüllung des Werkvertrages und muss den Mangel beseitigen. |