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014 Reklamationen

014. Auf dem Thermodruck der Kassenquittung kann man nichts mehr lesen. Verliere ich jetzt meine Ansprüche ?

Der Kassenbeleg ist keine zwingende Voraussetzung für die spätere Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, sondern erleichtert lediglich den Nachweis des Abschlusses eines Kaufvertrages. Sie sollten sich aber notieren, wann Sie den Kaufgegenstand erworben haben. Dann können die Ansprüche auch ohne Kassenbeleg durchgesetzt werden, z.Bsp. auch mittels beim Einkauf vorhandener Begleiter ( als Zeugen ).


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