021. Der Händler lehnt einen Umtausch ab, weil ich die Originalverpackung nicht mehr habe. Darf er das ?
Ein generelles Umtauschrecht ( bei Mangelfreien Gegenständen ) haben Sie grundsätzlich nicht. Wird im Rahmen einer Garantie die Rücksendung vom Vorhandensein der Verpackung abhängig gemacht, so ist das daher rechtmäßig. Das gilt aber nicht für die ( gesetzliche ) Gewährleistung. Hier ist das Vorhandensein der Verpackung nicht Bedingung. |