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Reklamationen -> 022 Reklamationen
022. Reicht als Kaufbeleg ein Kontoauszug, wenn ich mit der EC - Karte bezahlt habe ? Ja. Auch wenn Sie keinen Beleg haben, können Sie den Abschluss eines Kaufvertrages nachweisen, z.Bsp. eben durch das Vorlegen eines Kontoauszuges.
Letzte Änderung am Montag, 22. Oktober 2018 um 00:02:27 Uhr.