007. Den Partner darf man von der Steuer absetzen
Wenn ein Ehepartner den anderen im eigenen Betrieb beschäftigt, muss das Finanzamt das grundsätzlich steuerlich anerkennen. Selbst dann, wenn nur ein Minilohn, z.Bsp. 5 Euro pro Stunde, gezahlt wird.
( FG München: 13 K 838/98 ) |