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Urteile Familie allgemein -> 008 Urteile Familie allgemein
008. Unterhalt auch bei unerwartetem Studium Wenn ein Sohn z.Bsp. eine Zimmererlehre absolviert und unmittelbar im Anschluß ein Studium zum Bauingenieur beginnt, gilt das praktisch als eine zusammenhängende Ausbildung. Und die müssen ihm seine Eltern bezahlen. ( OLG Karlsruhe: 21 C 518/99 )
Letzte Änderung am Montag, 22. Oktober 2018 um 00:01:10 Uhr.