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008 Urteile Familie allgemein

008. Unterhalt auch bei unerwartetem Studium

Wenn ein Sohn z.Bsp. eine Zimmererlehre absolviert und unmittelbar im Anschluß ein Studium zum Bauingenieur beginnt, gilt das praktisch als eine zusammenhängende Ausbildung. Und die müssen ihm seine Eltern bezahlen.

( OLG Karlsruhe: 21 C 518/99 )


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