011. Hausverbot: der Mann kann sich nicht wehren
Ein neues Gesetz regelt: Brutale Ehemänner bekommen ein befristetes Hausverbot. Ist dieses Hausverbot erst einmal angeordnet, kann sich der Mann nicht dagegen wehren. Denn seine Interessen, ganz gleich welche, haben während dieser Frist hinter dem Schutz der Frau zurückzustehen.
( OVerwG NRW: 5 A 278/02 ) |