010. Ausbildung nicht auf Kosten des Ex-Mannes
Trennt sich eine Frau, die keine Berufsausbildung hat, von ihrem Mann, muss sie sich trotzdem einen Job suchen. Wenn sie dann eine Berufsausbildung aufnimmt und dadurch zu wenig für ihren Lebensunterhalt verdient, hat sie keinen Anspruch auf höheren Unterhalt.
( BGH: XII ZR 212/98 ) |