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Urteile Familie allgemein -> 028 Urteile Familie allgemein
028. Anspruch auf Unterhalt von der Mutter Lebt ein Kind nach der Scheidung seiner Eltern beim berufstätigen Vater, muss grundsätzlich nur die Mutter Unterhalt zahlen. Notfalls muss sie sich einen Job suchen. ( BGH: VII ZR 191/98 )
Letzte Änderung am Montag, 22. Oktober 2018 um 00:01:10 Uhr.