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028 Urteile Familie allgemein

028. Anspruch auf Unterhalt von der Mutter

Lebt ein Kind nach der Scheidung seiner Eltern beim berufstätigen Vater, muss grundsätzlich nur die Mutter Unterhalt zahlen. Notfalls muss sie sich einen Job suchen.

( BGH: VII ZR 191/98 )


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