005. Drei Viertel vom Erbe schon nach kurzer Ehe ?
Ja. Auch wenn eine Frau nur vier Monate kinderlos verheiratet war, steht ihr nach dem Tode ihres Mannes die halbe Erbschaft zuzüglich einem Viertel als Zugewinnausgleich zu - völlig unabhängig davon, ob ihr Mann während der kurzen Ehe überhaupt einen Zugewinn erwirtschaftet hat. Die Eltern des Mannes, die in diesem Fall einen wesentlichen Teil des Hauses ihres Sohnes ( und ihrer Schwiegertochter ) finanziert hatten, erben das restliche Viertel.
( OLG Bamberg: 3 U 47/98 ) |