Ein besonders gravierender Fall beschäftigte Düsseldorfer Richter: Ein Sohn hatte entdeckt, dass er von seinem Vater enterbt worden war. Daraufhin ließ er das Testament verschwinden und legte dem Nachlassgericht einen gefälschten " letzten Willen " mit neuerem Datum vor. Der Schwindel flog auf - dem Sohn wurde wegen "Erbunwürdigkeit" auch der ihm an sich zustehende Pflichtteil entzogen.