008. Wann darf der Pflichtteil entzogen werden ?
Zwischen einem Vater und seinem Sohn gibt es mehrfach heftigen Streit. Daraufhin entzieht der Vater dem Sohn auch den Pflichtteil am Erbe. Das ist rechtens, sagen die Richter. Allerdings nur dann, wenn im Testament die Verfehlungen des Sohnes angegeben werden. Und zwar ganz konkret ! Es reicht also nicht, nur allgemein festzustellen, dass der Pflichtteil wegen des " Lebenswandels " des Sohnes oder " psychischer Qualen ", die er seinem Vater zufügte, entzogen wird.
( OLG Köln: 9 U 15/01 3 U 47/98 ) |