009. Erben - auch ohne schriftliche Verfügung ?
Als sein Onkel stirbt, überweist der Neffe von dessen Konto 8000 Euro auf sein eigenes Konto - wegen geleisteter Pflegedienste. Im Testament war dies aber schriftlich nicht festgelegt worden. Deshalb kann die Tochter des Verstorbenen das Geld zurückverlangen. Denn, so die Richter: Die Tätigkeiten des Neffen für seinen Onkel seien als " verwandtschaftliche Gefälligkeiten " anzusehen.
( OLG Oldenburg: 5 U 78/97 ) |