010. Darf der Fiskus hier zuschlagen ?
Der Verwandte eines Verstorbenen einigt sich mit den übrigen Erben darauf, dass er statt seiner Geldforderung ein Grundstück erhält. Darf der Fiskus dafür Grunderwerbsteuer verlangen ? Nein, nur die Erbschaftssteuer wird fällig.
( Finanzgericht Düsseldorf: 3 K 6826/96 GE ) |